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Allgemeine Geschäftsbedingungen von www.dj-hochzeits.ch 

 

AGBs vom 1.1.2017


1. Vertragspartner 
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem www.dj-hochzeits.ch und seinen Vertragspartnern (Kunden). 

2. Vertrag 
Verträge zwischen www.dj-hochzeits.ch und Kunde entsteht durch 
2.1. - Annahme eines schriftlichen Angebotes 
2.2. - schriftlicher Vertrag von uns ausgefertigt (www.dj-hochzeits.ch )
2.3. - schriftlicher Vertrag vom Veranstalter ausgefertigt
2.4. - mündlicher Vertrag / Bestätigung

Bei einem schriftlichen externen Vertrag, welcher von unserem Vertragspartner ausgefertigt wurde und von uns unterschrieben ist, gelten dann die im jeweiligen Vertrag vereinbarten schriftlichen Vereinbarungen und Regelungen.

Die Regeln in den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen bleiben ebenfalls bestehen.

2.5. Dienstleistung

unsere Dienstleistungen vor, nach und zur Veranstaltung

1. Musikbeschallung vor der Hauptveranstaltung.
2. Extra-Ton-und/oder Licht-Anlage. 
3. DJ Dienstleistung zur Veranstaltung. 
4. gestellte Tontechnik kleine, mittlere oder grosse Variante.
5. gestellte Lichttechnik kleine, mittlereoder grosse Variante.
6. Technikerdienstleistungenuf Auf und Abbau Technik.
7. Moderation Veranstaltung 
8. Transport und Fahrtdienstleistungen 
9. Künstler - Programmteil – Dienstleistungsvermittlung

2.6. Zusatzvereinbarung

Ergänzung zu Punkt 2.Vertrag:

Zahlungsmodalitäten.z.B. Vorabzahlung oder Teilvorabzahlung auf das Konto: Lautend auf meinen Namen: Luzerner Kantonalbank: CH2200778141926512004, Swift Cod LUKBCH2260A

Bei Abschluss eines Vertrages kann eine Zusatzvereinbarung zum Vertragsabschluss oder auch noch später abgeschlossen werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind.

Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Dienstleister oder der Vertragspartner des Dienstleisters nach Abschluss des Vertrages eine Optimierung oder eine Änderung der Dienstleistung bewirken will.

Sollten sich vor oder zur Veranstaltung nach Absprache mit dem Veranstalter und www.dj-hochzeits.ch Änderungen 
der Dienstleistungen, z.B. veränderter Veranstaltungsort, mehr oder weniger Technikaufwand zusätzliche oder weniger Programmteile oder Anderes ergeben, kann der vereinbarte Preis im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich verändert werden.

Der Dienstleister www.dj-hochzeits.ch hat nicht das Recht den vereinbarten Preis der Veranstaltung einseitig zu erhöhen.

2.7. Rechnung

Sie erhalten vor der  Veranstaltung eine Rechnung - wenn gewünscht mit einer exakten Aufzählung der Dienstleistungen.
Sie können Bar bezahlen oder 14 Tagen vor der Veranstaltung überweisen. Firmenauftrege können innert 30Tage nach der Veranstaltung gegen Rechnung Zahlen.  

Bei Neukunden gilt Barbezahlung zur Veranstaltung bis spätestens 23 Uhr am Veranstaltungstag.

Sollte der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch dieser Vereinbarung nicht nachkommen ist www.dj-hochzeits.ch berechtigt die Veranstaltung ohne rechtliche Konsequenzen zu beenden.

Der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch muss in diesem Fall seiner Zahlungsverpflichtung trotzdem in voller Höhre der Vertragssumme nachkommen.

Im Streitfalle haftet er allein für die auflaufenden Forderungen und Kosten eines Rechtsstreites.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung 
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

3.1.
Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt bis   12 Monate vor der Veranstaltung: 15 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     9 Monate vor der Veranstaltung: 20% der Auftragssumme
Rücktritt bis     8 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     7 Monate vor der Veranstaltung: 40 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     5 Monate vor der Veranstaltung: 60 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     3 Monate vor der Veranstaltung: 65 % der Auftragssumme
Rücktritt bis     2 Monate vor der Veranstaltung: 70 % der Auftragssumme
Rücktritt bis   30 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der Auftragssumme
Rücktritt bis   20 Tage vor der Veranstaltung: 90% der Auftragssumme
Rücktritt bis   10 Tage vor der Veranstaltung: 95% der Auftragssumme
Rücktritt ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.
 

Sollten keine speziellen Regelungen im schriftlichen Vertrag 
extra vereinbart worden, gelten immer die Rücktrittsbedingen auf dieser Webseite.

Wenn persönliche Absprachen mit dem Hochzeitspaar betreffs der Hochzeitsfeier, der Veranstaltung stattgefunden haben und ein Vertrag beiderseitig unterzeichnet worden ist und der Veranstalter kündigt wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Sfr, plus die Ausfallkosten an Hand des Datums der Kündigung berechnet.

Ausnahmen : 
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. 

Ein Rücktritt seitens des www.dj-hochzeits.ch ist möglich durch: 

- technisch bedingte Ausfälle 
- andere wichtige Gründe ( Todesfall in der Familie ect.) 
- Tod 
- Unfall 
- Krankheit / Verhinderung)

In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch www.dj-hochzeits.ch versucht, gleichwertigen DJ Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Erfolg. 

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

Adresse siehe Impressum. 

4. Haftung 
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch www.dj-hochzeits.ch verursacht worden ist. 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von www.dj-hochzeits.ch, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative. 

Sofern www.dj-hochzeits.ch durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 

5. Zahlungen 
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an www.dj-hochzeits.ch direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert: 

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Bei Erstbuchung ist nur Barzahlung möglich oder 7 Tage vor dem Anlass auf unser Konto. 

b) Überweisung auf ein von www.dj-hochzeits.ch genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 30 Werktagen nach Rechnungseingang.

6. Zahlungsbedingungen – Vorkasse per Banküberweisung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich den vereinbarten Vorkassebetrag laut Vertragsbedingung für die Veranstaltung auf das Konto von www.dj-hochzeits.ch zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten vereinbart.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist www.dj-hochzeits.ch berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen gemäß Punkt 3.1 Rücktritt vom Vertrag.

Der Vorkassebeträg ist bis spätestens 7 Tage vor dem Anlass auf das angegebene Konto zu überweisen. Lautend auf meinen Namen: Luzerner Kantonalbank: CH2200778141926512004, Swift Cod LUKBCH2260A

Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten kann www.dj-hochzeits.ch seine im Vertrag vereinbarte Dienstleistung einstellen und die Restsumme als Schadensersatzforderung geltend machen gemäß Punkt 3.1 Rücktritt vom Vertrag.

Bei Rechnungen die 1 x gemahnt wurden wird eine Umtriebsentschädigung von min. Sfr. 50.- oder nach Aufwand verrechnet.

7. Suisa-Gebühren 
Alle anfälligen Gebühren für die Suisa werden vom Veranstalter getragen und direkt an die Suisa abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die Suisa -Gebühr. 

7.1. Sonstiges 

Der DeeJay unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters.

Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.

Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten (entweder vom Gästebuffet, oder a la Card) alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsraum stellt der Veranstalter für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort ein Tisch von ca. 180 / 60 cm und mindestens ein 230V / 16A Stromanschluss in unmittelbarer Nähe benötigt.

7.2. Erschwerte Aufbaubedingungen

7.2.1.

Sollten am Veranstaltungsort oder in der Location erschwerte Aufbaubedingungen vorherrschen, wie z.b das die benötigte Technik für die Veranstaltung über eine oder mehrere Etagen transportiert werden müssen. 

7.2.2.

Wenn zu lange oder extrem komplizierte Aufbauwege vorherschen auf die vorher nicht hingewiesen wird oder ähnliche erschwerte Bedingungen wie steile Treppen, welche einen normalen Transport der Technik nicht gewährleisten oder sogar auf Grund dieses Faktes das Risiko einer Gesundheitsgefährdung besteht.

7.2.3.

Sollte es nicht möglich sein in unmittelbarer Nähe der Location zu parken zu können.

7.2.4. Sollte der Veranstalter den Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) auf diese Bedingungen nicht vor der Veranstaltung schriftlich hinweisen, wird ein Preisaufschlag in Höhe von mindestens 50.- bis 100.- Sfr automatisch fällig.

Dieser Fakt ergibt sich deshalb, da der Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) am Veranstaltungstag nicht mehr reagieren kann und in der Regel der Dienstleister keine persönliche Vorortbesichtigung durchführen muss, sei denn es wird schriftlich vereinbart.

Im Regelfall wäre aus den oben genannten Gründen ( durch komplizierte oder zu lange Aufbauwege )

mit dem Veranstalter eine Vereinbarung getroffen worden, wo dieser entsprechende Hilfskräfte für den erschwerten Transport hätte selbst zur Verfügung stellen können.

Kein Preisaufschlag wird fällig wenn der Veranstalter nach Absprache entsprechende Hilfskräfte ab 18 Jahren für den Transport und nach dem Zeitplan vom Dienstleistungsnehmer (www.dj-hochzeits.ch )zur Verfügung stellt, welche dann den Anweisungen vom Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch) Folge leisten.

Diese Hilfskräfte müssen eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzen - der Veranstalter haftet im Namen der Hilfskräfte bei Sach und anderen Schäden in voller Höhe für den Dienstleister (www.dj-hochzeits.ch).

8. Werbung 

Der Veranstalter informiert seine Gäste das www.dj-hochzeits.ch zur Veranstaltung Fotos und Videos machen kann, welche für den Veranstalter und für eigene Werbezweck eingesetzt werden können. 

Der Veranstalter kann dieser Vereinbarung schriftlich per Briefpost oder per E Mail widersprechen.

Ebenfalls ist es möglich das der Vertragspartner von www.dj-hochzeits.ch zum Absprachetermin oder zum Veranstaltungstermin schriftlich darauf hinweist das keine Foto und Videoaufnahmen von www.dj-hochzeits.ch gemacht werden sollen.

Dieser Textinhalt kann auch vorher in den gemeinsamen Vertrag mit aufgenommen werden.

8.1. Mit Unterzeichnung des Vertrages oder Bestätigung der AGB`s erkennt der Veranstalter die Geschäftsbedingungen an.


9. Salvatorische Klausel 
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 

Beauftragte Zusatz Leistungen, im Vertrag nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. zb. Treffen in Luzern 100.- SFr.-,  Besichtigung des Eventlokal in Luzern 100.-, Musikliste zusammenstellen + 100.-, Verlängerung Stunde + 100.- wir immer am Eventtage bar gezahlt. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnort von www.dj-hochzeits.ch

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